Hausordnung


Der Gast verpflichtet sich, keine weiteren Personen in dem überlassenen Wohnraum aufzunehmen.

Zur Absicherung für den Schadensfall an fest installierten Einrichtungen muss der Gast eine Haftpflichtversicherung besitzen / vorlegen.

Der Gast hat den ihm zur Verfügung gestellten Wohnraum sowie die Einrichtungsgegenstände, Anlagen und technischen Geräte etc. schonend und pfleglich zu behandeln und beim Auszug in einem ordentlichen und aufgeräumten Zustand zu hinterlassen. Dieses gilt auch für die Nutzung der Wohnküche und den Sanitärbereich. Der Gast haftet dem Vermieter gegenüber für Schäden an dem Mietobjekt, Möbeln und technischen Geräten, die durch Verletzung seiner Sorgfaltspflicht entstehen.

Der am Tag des Bezugs überlassene Schlüssel ist am Tag des Auszugs gemäß der bei der Ankunft getroffenen zeitlichlichen Vereinbarung dem Vermieter oder der beauftragten Person persönlich zu übergeben. Bei Verlust des Schlüssels wird vom Eigentümer des Objektes (bzw. der Hausverwaltung) die gesamte Schlüsselanlage des Hauses ausgetauscht und dem Gast in Rechnung gestellt.

Die Waschmaschine und der Wäschetrockner des Vermieters kann mitbenutzt werden.

Das Rauchen in den Wohnräumen und im Treppenhaus ist nicht gestattet.